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Gespräch mit der Sachgebietsleiterin 40.3 Manuela Strobl und ihrer Stellvertreterin Marion Zoudlik

06. Juni 2025

Die Vorsitzenden des BSV Oberbayern, vertreten durch Franz Mitterer, Florian Rieß, Susanne Danzl und Petra Fuchsbichler, trafen sich mit der Sachgebietsleiterin Manuela Strobl und ihrer Stellvertreterin Marion Zoudlik zu einem Austausch zu unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Beurteilung/Beurteilungsportal, Stellenbesetzung, Inklusion, Mittagsbetreuung/Ganztag, Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte.

Dienstliche Beurteilung

Ein langer Wunsch des BSV ist die Zusammenführung aller dienstlichen Beurteilungen im Beurteilungsportal. Da dies auch ein Ziel von Frau Strobl ist, wird kontinuierlich von ihr in vielen Gesprächen mit den Verantwortlichen im StMUK darüber diskutiert. Die Chance, dies bis zum Ende des Beurteilungszeitraums 2026 zu erreichen, ist jedoch aufgrund mangelnder Ressourcen nicht sehr gut.

Als problematisch wird gesehen, dass die bereits abgeschlossenen DB 2022 sich aufgrund der VIVA-Verknüpfung immer der Besoldungsveränderung anpassen. Somit stimmt am Ende des nächsten Beurteilungszeitraums 2026 die DB 2022 nicht mehr und ein Vergleich ist unmöglich. Außerdem ist es nicht möglich, die fertigen DB 2022 an die neue Schule der Lehrkraft zu verschieben. Somit können bei einigen Lehrkräften die alte und neue DB durch die Schulleitung nur mühsam mit dem Personalakt verglichen werden. Dieses Problem ist bekannt. Nach Aussagen des Ministeriums soll die DB 2026 „eingefroren“ werden, so dass die unveränderte Beurteilung 2030 digital eingesehen werden kann.

Eine Beurteilungssuchfunktion gibt es auf Regierungs- und Schulamtsebene nicht und wird nach aktuellem Planungsstand nicht kommen. Neben dem StMUK kann auch das SG 43 eine DB suchen. Allerdings ist dies gerade in der großen Versetzungs- oder Einstellungsphase personaltechnisch nur bedingt möglich.

Frau Strobl fragt nach, ob es vom Beurteilungszeitraum 2022 noch eine exportierte Liste gibt, die evtl. nach Schulämtern sortiert und verteilt werden könnte. Große Chancen werden jedoch schon alleine aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gesehen.

Die Anleitung für die unterschiedlichen dienstlichen Beurteilungen, welche das SG 40.3 bereits für die DB 2022 erstellt hat, wird momentan überarbeitet. Unter anderem werden inzwischen neu zu vergebende Verwendungseignungen aufgenommen, so dass es nicht aufgrund fehlender Verteilung dieser zu Engpässen bei den Stellenbesetzungen kommt.

Schwieriges verbeamtetes Personal oder Lehrkräfte in Probezeit

Immer wieder kommt es vor, dass Lehrkräfte, ob verbeamtet oder in Probezeit, gesundheitliche Probleme zeigen oder die Leistung ungenügend ist. In beiden Fällen ist das Vorgehen ähnlich.

Bei gesundheitlichen Problemen bedarf es einer Vorstellung der Personen in Probezeit bei den zuständigen Gesundheitsämtern, bei verbeamteten Personal bei der MUS. Hier liegt auch die Entscheidung, ob eine Lehrkraft noch für den Dienst geeignet ist oder nicht mehr.

Anders ist dies bei fachlichen Defiziten. Eine enge Begleitung durchgehend dokumentiert durch unterschiedliche Schulleitungen und Schulräte mit entsprechenden Zielvereinbarungen ist unbedingt nötig. Damit verbundene Versetzungen sollten in Rücksprache mit der zuständigen Referentin und dem SG 40.2 erfolgen.

Wenn alle Schritte genau eingehalten werden, kann es auch zu Entlassungen kommen. Ein Hinausziehen zu einer Verbeamtung ist bis 5 Jahre möglich. Zielführend sind jedoch eher 3 Jahre, damit die jungen Menschen auch noch andere berufliche Wege einschlagen können.

Gleiches Vorgehen ist auch bei vergebenen Verwendungseignungen möglich, wenn diese in der folgenden Beurteilung zurückgezogen werden sollen.

Grundsätzlich sind die hier aufgeführten Wege keine allgemeingültigen rechtlichen Schritte und es bedarf immer einer Einzelfallentscheidung und Einbezug der Rechtsabteilung.

Inklusion

Die Zuweisung von Kindern mit Inklusionshintergrund an eine Förderschule ist durch das SG 40.3 nicht möglich. Allerdings kann durch die Förderschulabteilung an der Regierung eine Zuweisung erfolgen, wenn dies von den Eltern unterstützt wird.

Zu bedenken bleibt jedoch, dass auch an den Förderzentren eine prekäre Personalsituation herrscht und auch hier der Unterricht oftmals durch Substitutionskräfte abgehalten wird. Diese Situation wird sich nach aktuellen Studien noch zuspitzen.

Kinder mit geistiger Behinderung finden häufig keinen Platz am Förderzentrum, obwohl nur dieses der geeignete Förderort wäre (hohe Pflegestufe, Gutachten, das beispielsweise besagt, dass das Kind eine Gruppengröße größer 2 nicht aushält und entsprechend körperlich aggressiv reagiert). Die Sprengelschule hätte ggf. die Möglichkeit, solche Kinder abzuweisen. Allerdings bedarf es einer Begleitung der Fälle, um Lösungen zur richtigen Beschulung zu finden. Es kann zu großen sozialen Problemen in den Familien führen, wenn die Kinder von allen Schulen abgewiesen werden und die Eltern somit nicht mehr ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen können. Auch hier ist immer eine genaue Betrachtung von jedem einzelnen Fall nötig.

Auch Frau Strobl würde sich freuen, wenn in den Klassen analog zu den Kindertagesstätten Kinder mit Inklusionsbedarf doppelt bzw. dreifach zählen würden.

Gebundener Ganztag

Auch im SG 40.3 ist das Problem der Klassenmehrung ein immer wieder mit den verschiedenen Stellen diskutiertes Thema. Lösungen sind jedoch nicht in Sicht.

Der Wunsch vom BSV, dass die Anträge für den Ganztag ausschließlich digital erfolgen, wird seitens SG 40.3 sehr unterstützt. Aufgrund des bayernweiten Verfahrens muss die Digitalisierung der Anträge seitens des Ministeriums erfolgen.

Zuteilung von Anrechnungsstunden

Der BSV wünscht sich, dass alle vom Sachgebiet 40.3 verteilten Anrechnungsstunden, besonders im Beratungs- und Psychologie-Bereich, früher erfolgen. Leider sind hier allen die Hände gebunden, da das entsprechende KMS immer erst im Juli kommt.

Die Vorsitzenden des BSV Oberbayern bedankten sich bei Frau Strobl und Frau Zoudlik für das offene Gespräch und die Bereitschaft, Fragen zu beantworten und auf Wünsche einzugehen.

Besuch der Willibaldsburg in Eichstätt am 8. April 2025

14. April 2025

Führung durch das wieder eröffnete und renovierte Stadtmuseum in Freising

21. März 2025

Gespräch mit dem Sachgebietsleiter 40.2 Hansebert Bogenrieder

22. Februar 2025

Die Vorsitzenden des BSV Oberbayern, vertreten durch Franz Mitterer, Ulrich Barth und Florian Rieß, trafen sich mit dem Sachgebietsleiter Hansebert Bogenrieder zu einem Austausch zu unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Unterrichtsplanung, Personalgewinnung und Personalverwaltung.

 

Unterrichtsplanung

Ein Wunsch ist es, dass die Verteilung der Anrechnungs- und Budgetstunden übersichtlich in einer Liste kontinuierlich ergänzt wird, um so einen leichteren Überblick zu haben. Im Bereich der Budgetstunden ist angedacht, eine Kurz- und eine Langliste zu führen. Die Firma Fraas entwickelt eine Möglichkeit, damit es für das SG 40.2 leichter ist, für jedes Schulamt diese Listen zu führen. Bei den Anrechnungsstunden ist dies jedoch nicht so leicht, da diese von verschiedenen Sachgebieten der Regierung bzw. dem Kultusministerium verteilt werden. Eine Zusendung von den unterschiedlichen Sachgebieten der Regierung an das Funktionspostfach der Schulämter wird von Herrn Bogenrieder unterstützt. So kann jeder am Schulamt auf diese Daten zugreifen. Da einige der Budget- bzw. Anrechnungsstunden jährlich fortgeführt, jedoch nicht automatisch in SVS eingetragen werden, ist angedacht, die bisherige Übersichtsliste zu aktualisieren. In dieser sollen ggf. auch die Verteilungskriterien und die jährliche Fortführung beschrieben und erklärt werden. Die technische Umsetzung ist noch in Planung.

Die Vorsitzenden teilten Herrn Bogenrieder mit, dass viele Schulämter jedes Jahr von Neuem vom Schreiben zu den Eintragungen der „Nicht ganzjährigen Mobilen Reserven“ verwirrt werden. Im Laufe des Gesprächs stellte sich heraus, dass es hier zielführend ist, Klarheit zu schaffen. So ist ggf. angedacht, eine Tabelle zu erstellen, in der nach Eintragung des Mutterschutzbeginns automatisch die Eintragung für die ngjMR in der Unterrichtsversorgung von SVS berechnet wird.

Zu Problemen bei der Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2024-2025 ist es häufig gekommen, wenn von Seiten der Regierung Personalveränderungen (z.B. Eintragung von Anrechnungsstunden) eingetragen wurden, ohne das entsprechende Schulamt zu informieren. Gerade in der heißen Phase kommt es dadurch zu Fehlern an den Schulen, deren Ursache aufgrund des fehlenden Informationsflusses mühsam gesucht werden müssen. Herr Bogenrieder versteht das Problem und wird die Sachgebiete informieren, dass bei Personalveränderungen das zuständige Schulamt informiert werden muss.

 

Personalgewinnung

Nachdem an den Schulämtern der Ablauf bei der Verteilung der Substitutionsstunden unterschiedlich gehandhabt wird, kommt es hier immer wieder zu Missverständnissen. Aus diesem Grund wird der Ablauf der Stundengewinnung im Bereich der Substitution vom SG 40.2 nochmals niedergeschrieben, um Klarheit in den Prozess zu bringen.

Ein wichtiges Thema des Gesprächs war auch die Fortführung und das weitere Prozedere bei den Pädagogischen Unterstützungskräften. Eine frühzeitige Information diesbezüglich wäre sehr schön. Besonders zu folgenden Fragen wurde um Rückmeldung gebeten: Wie läuft es ab mit der Entfristung? Welche Personen werden entfristet? Kann nach der Entfristung auf Grund von Bedarfsänderungen auch eine Verschiebung der Stunden auf andere Schulen im Schulamtsbezirk stattfinden? Die Empfehlung vom SG 40.2 war, PUK auch als Entlastung von Schulleitungen mit hoher Unterrichtsverpflichtung einzusetzen. Diese Situation kann sich jedoch ändern. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, PUK an unterschiedlichen Schulen einzusetzen, um so auf Veränderungen an den Schulen reagieren zu können.

 

Digitalisierung

Sowohl von Seiten des SG 40.2 als auch von den Vorsitzenden wird eine Fortführung der Digitalisierung gewünscht. Dies betrifft neben Teilzeitanträgen und Personaleinstellung auch viele Teile der Unterrichtsplanung und Unterrichtsstatistik. Solange jedoch die Firma Fraas keine Zukunftsprognosen aufgrund fehlender Zusagen zur Fortführung von SVS machen kann, wird dies noch länger ein Wunsch bleiben. Ebenso ist nicht bekannt, wie die Entwicklung von Mitarbeiterservice und Authega weiter gehen wird.

 

Klassenmehrung beim gebundenen Ganztag

Immer wieder kommt es zur Schließung von Ganztagsklassen, um eine Klassenmehrung zu vermeiden. Dies führt häufig zu kontroversen Diskussionen mit der Elternschaft. Gerade bei einem Ganztagsanspruch ab 2026 ist dieser Umstand bedauernswert. Herr Bogenrieder verwies hier jedoch auf Vorgaben vom StMUK.

 

Die Vorsitzenden des BSV Oberbayern bedankten sich bei Herrn Bogenrieder für das offene Gespräch und die Bereitschaft, Fragen zu beantworten und auf Wünsche einzugehen.

Ehrung langjähriger Mitgliedschaft im BSV an der MS an der Alfonsstraße in München mit Vorstellung der neuen Bereichsleiterin Anne Radlinger

25. November 2024

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