Diese Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in § 3 der Satzung des Bayerischen Schulaufsichtsverbands e.V. erstellt.

Der Bayerische Schulaufsichtsverband e.V. ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des Bayerischen Schulaufsichtsverbands e.V. am 12.01.2024 diese Beitragsordnung beschlossen.

Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung laut Satzung durch Beschluss bestimmt. Auf der Landesversammlung am 17.11.2023 wurden folgende Beiträge durch die Mitglieder festgelegt.

  • Der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr für aktiv im Dienst befindliche ordentliche Mitglieder wird auf 65,00 € festgelegt. Davon werden 36,00 € für die Arbeit des Landesverbands und 29,00 € für die Arbeit des zuständigen Bezirksverbands verwendet.
  • Der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr für in Pension befindliche ordentliche Mitglieder wird auf 45,00 € festgelegt. Davon werden 24,00 € für die Arbeit des Landesverbands und 21,00 € für die Arbeit des zuständigen Bezirksverbands verwendet.

Ehrenmitglieder des Bayerischen Schulaufsichtsverbands e.V. sind laut § 3 der Satzung von der Beitragszahlung befreit. 

Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich am 15. Dezember eines Kalenderjahres durch den jeweils zuständigen Bezirksverband von jedem ordentlichen Mitglied erhoben. Bis zum 30. Dezember eines Kalenderjahres überweisen die Bezirksverbände dem Landesverband den für dessen Arbeit bestimmten Anteil der Mitgliedsbeiträge.

Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den jeweilig zuständigen Bezirkskassier zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Aßling, 12.01.2024

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