Sehr geehrte Mitglieder im Bayerischen Schulaufsichtsverband,
werte Kolleginnen und Kollegen,
wir, die Vorstandschaft des BSV-Landesverbandes, hoffen, dass Sie gut und gesund in das neue Jahr 2025 gestartet sind. Auch heuer möchten wir Sie in regelmäßigen Abständen über aktuelle verbandsrelevante Informationen auf dem Laufenden halten.
Sehr geehrte Mitglieder im Bayerischen Schulaufsichtsverband, werte Kolleginnen und Kollegen,
im Namen der Landesvorstandschaft des BSV wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest, besinnliche und erholsame Tage zwischen den Jahren sowie ein freudvolles und friedliches Jahr 2025.
Aßling, 17.11.2024
Sehr geehrte Mitglieder im Bayerischen Schulaufsichtsverband,
in gewohnter Weise möchte ich Sie hiermit über aktuelle verbandsspezifische Entwicklungen informieren.
1. Wintertagung in Hirschberg
Die offizielle Anmeldung zur Veranstaltung am 17. und 18. Januar 2025 ist abgeschlossen. Dennoch sind Nachmeldungen im Einzelnen noch denkbar, sollten aber bitte möglichst zeitnah unter Beachtung der genannten Meldewege vollzogen werden.
Aßling, 01.09.2024
Sehr geehrte Mitglieder im Bayerischen Schulaufsichtsverband e. V.,
in gewohnter Weise möchte ich Sie hiermit über aktuelle verbandsspezifische Entwicklungen informieren.
In den vergangenen Jahren – und nicht nur im Rahmen der Corona-Pandemie sowie der Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher – hat sich die Bedeutsamkeit und Stärke der Bayerischen Schulaufsicht an Grund-, Mittel- und Förderschulen besonders deutlich gezeigt.
Auf Grund neuer Herausforderungen und Ausrichtungen wurden die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183) bereits am 17. November 2020 (BayMBl. Nr. 691) geändert und im Mai 2023 neu gefasst. Neben den grundständig zu bewältigenden Aufgaben (siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25. Mai 2023, Az. III.3-III.4-BO7126-4b.9 170 (BayMBl. Nr. 286)) nimmt der Umfang an Zuständigkeiten beständig zu.
Die Verantwortlichen an den Staatlichen Schulämtern und Regierungen sind bereit, sich diesen Anforderungen bestmöglich und mit Blick auf gesamtgesellschaftliche Herausforderungen zu stellen.
Aufgrund ihrer Nähe zu den Schulen und anderweitigen Akteuren in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind sie auch die Einzigen, die dies adäquat bewerkstelligen können.