Teilerfolg für den BSV - Kultusministerin stärkt Schulaufsicht!
Teilerfolg für den BSV - Kultusministerin sichert zu, sich zusammen mit dem BSV für eine auskömmliche Personalversorgung in der Schulaufsicht einzusetzen
Mit einem Schreiben an den Vorsitzenden Jürgen Heiß bekennt sich Frau Staatsministerin eindeutig zur Schulaufsicht in Bayern und stellt fest: „Die Schulämter brauchen Zeit und Ressource, die über die bisherige Versorgung hinausgehen muss.“
Danke, Frau Staatsministerin, für die ersten Schritte der Unterstützung. So sieht Wertschätzung aus. Wir wissen jetzt, Sie als verlässliche Partnerin für die Belange der Schulaufsicht an unserer Seite zu haben!
BSV, KEG und BLLV einig! Anpassung in Besoldung der Bayerischen Schulaufsicht dringend erforderlich!
Der Bayerischer Schulaufsichtsverband e.V. (BSV), die Katholische Erziehergemeinschaft Bayern e. V. (KEG) und der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) fordern gemeinsam eine Anpassung der Besoldung der Bayerischen Schulaufsicht!
Simone Fleischmann, BLLV-Präsidentin, Martin Goppel, KEG-Landesvorsitzender und Jürgen Heiß, BSV-Landesvorsitzender einstimmig: Es müssen Anpassungen in der Eingruppierung der Schulaufsichtspersonen an den Staatlichen Schulämtern und Bezirksregierungen erfolgen. Die Besoldung von Fachlichen Leitungen muss an allen Staatlichen Schulämtern auf mindestens A16 angehoben werden. Nur so lässt sich eine nachvollziehbare und leistungs- sowie verantwortungsbezogene Besoldung gewährleisten.
Hier sehen Sie in einer kurz gehaltenen Übersicht die Aktivitäten des Bayerischen Schulaufsichtsverbands seit Januar 2021 unter dem Landesvorsitzenden SchAD Jürgen Heiß:
Die Bildungsministerkonferenz hat auf ihrer 5. Sitzung am 19.10.2025 erstmals ein bundesweites „Zielbild zur Rolle und Arbeit der Schulaufsicht“ verabschiedet.
Gerade durch den kompetenten und nachhaltigen Einsatz des Bayerischen Schulaufsichtsverbands und seines Vorsitzenden Jürgen Heiß kam dieses bundesweite Konsenspapier zustand.
Das bundesweite Zielpapier zeigt deutlich auf, dass die Schulaufsicht ein Garant für die Leistungsfähigkeit und Qualität des deutschen und insbesondere bayerischen Bildungssystem darstellt.
Sehr geehrte Mitglieder im Bayerischen Schulaufsichtsverband,
das Schuljahr 2025/26 hat begonnen und wir, die Vorstandschaft des BSV, hoffen sehr, dass alle im aktiven Dienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen die Klassenbildung bestmöglich meistern konnten und einen gelungenen Start hatten. Auch verbands-, standes- und bildungspolitisch nehmen die Geschehnisse wieder rasant Fahrt auf. In bewährter Form möchte ich Sie daher über aktuelle Sachverhalte und Entwicklungen informieren.
1. Anrechnungen zur Unterstützung der Schulaufsicht an Grund-, Mittel- und Förderschulen
Am 12.08.2025 hatten wir Sie über die ausgebrachten Anrechnungsstunden für Lehrpersonal zur Unterstützung der Staatlichen Schulämter informiert. Die zugehörige Korrespondenz zwischen StMUK und BSV finden Sie zum Nachlesen auf unserer Homepage.
Selbstverständlich bietet dies noch längst nicht die Entlastung, die das Personal an den Staatlichen Schulämtern und Bezirksregierungen benötigt, aber zweifelsfrei ist es ein Schritt in die richtige Richtung und endlich ein starkes Signal aus dem StMUK, die Schulaufsicht nicht nur mit Wertschätzung, sondern darüber hinaus mit faktisch Messbarem stärken zu wollen. Frau Staatsministerin Anna Stolz hat erkannt und erstmals schriftlich formuliert, dass die Schulaufsicht nicht laufend neue Aufgaben übernehmen kann, ohne im Gegenzug die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt zu bekommen: „Die Schulämter brauchen Zeit und Ressourcen, die über die bisherige Versorgung hinausgehen muss.“
Gemäß unserem Kenntnisstand wird die ausgebrachte Ressource – trotz herrschendem Personalmangel an den Schulen – auch flächendeckend genutzt. Aus standespolitischer Sicht halten wir dies für unabdingbar. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, die Unterstützung wäre nicht vonnöten. Zumal die zu unserer Entlastung genutzten Wochenstunden in Relation zu anderweitigen Anrechnungsstunden verschwindend gering sind. Für deren Gewährleistung unternehmen wir im Zuge der Klassenbildung alljährlich große Anstrengungen. Also sollten wir das oben genannte Angebot auch zu unserer Entlastung in Anspruch nehmen.
Langfristig werden jedoch nur echte Schulratsstellen dazu beitragen, den stetig anwachsenden Herausforderungen zeitlich und personell gerecht zu werden! Für dieses unverrückbare Ziel setzen wir uns als BSV auch weiterhin nachdrücklich ein.
Sehr geehrte Mitglieder des Bayerischen Schulaufsichtsverbandes,
anbei erhalten Sie zur Kenntnis das heute eingegangene Antwortschreiben der Kultusministerin auf unsere Einlassung vom 27. Juli 2025 zur Unterstützung der Schulaufsicht an Grund-, Mittel- und Förderschulen.
Neu in dieser Deutlichkeit ist die darin enthaltene Aussage:„Die Schulämter brauchen Zeit und Ressource, die über die bisherige Versorgung hinausgehen muss.“
Selbstverständlich werden wir nicht müde werden, daran zu erinnern und das Thema Ressourcenausstattung für alle Ebenen der bayerischen Schulaufsicht mit Nachdruck voranzubringen. Mitunter wird dabei auch die von uns mehrfach thematisierte„Flaschenhalsthematik“ zur Sprache kommen, die sich vereinzelt aus dem Verhältnis zwischen den an Bezirksregierungen und Staatlichen Schulämtern ausgebrachten Stellen ergeben kann.
Mit freundlichen Grüßen gez. Jürgen Heiß Landesvorsitzender Bayerischer Schulaufsichtsverband e. V.
im Namen des Landesausschusses unseres Verbandes wende ich mich mit diesem Schreiben hinsichtlich der Thematik „Unterstützungsangebote für Staatliche Schulämter in Form von Anrechnungsstunden für Lehrkräfte zur Mitarbeit im Schulamt zum Schuljahr 2025/26“ an Sie. Nach unserem Kenntnisstand wurden die zugehörigen Informationen mittlerweile in beinahe allen bayerischen Regierungsbezirken entsprechend ausgebracht.
Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Dabei werden nur solche Cookies eingesetzt, die essenziell für den Betrieb der Seite sind. Cookies, die das Verhalten der Nutzer verfolgen (Tracking Cookies), setzen wir nicht ein.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite (z. B. die Funktionen zur Barrierefreiheit) zur Verfügung stehen. Ihre Entscheidung wird für 30 Tage gespeichert und dann erneut abgefragt.